Islamzentrum - Ausnahme und 7 Befreiungen

 

 


 

Islamzentrum

Moschee selbst als Ausnahme und dazu noch 7 Befreiungen bei der Gestaltung

Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet an der Trabrennbahn, wo eigentlich Gewerbebetriebe vorgesehen sind. Für die Errichtung einer Moschee stimmte der Bauausschuss einer Ausnahme zu Die Pläne verstoßen eklatant gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans.

7 Punkte stellte die Stadtverwaltung hier fest:

1.+2.

Stellplätze, Zufahrten, Wendekreis, Wege, Spielplatz, Imam-Wohnung, Terrasse, Lokal, Büro etc. ganz oder teilweise außerhalb der Baugrenze

3.

Minarett (20,30 m)

4.

Gebäudebreite 18,24 m (vorgesehen max. 15 m)

5.

Kuppeldach u. Flachdach (vorgesehen Sattel- oder Pultdach) braune Metalldeckung (vorgesehen rot oder grau)

6.

Elemente mit Goldverkleidung (keine glänzenden Materialien vorgesehen)

7.

zusätzliche Zufahrt im westlichen Grundstücksbereich

In all diesen Punkten erklärte sich der Bauausschuss des Stadtrats mit Befreiungen einverstanden. Otto-Normalbürger werden Zentimeter-Abweichungen im Kniestockbereich nicht erlaubt. Wird hier mit gleichem Maß gemessen?

Der Bauantrag liegt nun beim Landratsamt, das über die Genehmigung zu entscheiden hat.

Was darf man von einer gesellschaftlichen Integration erwarten, wenn schon baulich jegliche Bereitschaft fehlt, die üblichen Vorgaben zu beachten u. sich in die Nachbarschaft einzupassen?

 

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